Hunde als Teil des Erbes unerwünscht


Ein Problem, dass zu unserem Alltag in Spanien gehört und uns als Tierschützer emotional sehr belastet

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Wir werden immer wieder mit der Situation konfrontiert, dass Haustiere aufgrund des Todes eines Tierhalters ihr Zuhause verlieren.

Gerade im Fall älterer Residenten lebt die Verwandtschaft häufig im Ausland und hat entweder keine Beziehung zu Haustieren oder nicht die erforderlichen häuslichen Voraussetzungen, das Tier aufzunehmen.

Aber selbst wenn die Erben auch an der Costa Blanca leben, heißt dies nicht, dass sie sich verpflichtet fühlen, sich angemessen um das Tier zu kümmern.

Was geschieht in diesen Fällen?

  1. Erben nehmen Kontakt mit einer Tierschutzverein auf und bitten um Vermittlungshilfe
  2. Das Tier wird in einem Tierheim abgeliefert
  3. Ein Tierarzt wird gebeten, den Hund einzuschläfern.

Als Tierschutzverein sind wir in einer Zwickmühle

Für einen Tierschutzverein wie PLUTO, der sich vollständig aus Sach- und Geldspenden finanziert, stellt sich die Frage, wie man damit umgeht, dass

  • Erben gerne wertvolle Teile des Erbes (vor allem Immobilien) übernehmen
  • sich aber nicht moralisch verpflichtet fühlen, ausreichend für Haustiere des Verstorbenen zu sorgen.

Auf der einen Seiten ist unser Leitmotiv "Wir helfen Tieren in Not", auf der anderen Seite finden wir es sehr ärgerlich, wenn sich Erben ihrer (moralischen) finanziellen Verpflichtung entziehen.

Denn das Geld, das wir für betroffenen Hunde verwenden, fehlt danach für Tiere, die wirklich auf sich allein gestellt sind!

Wie soll PLUTO protectora animales mit diesem Problem umgehen?

Wie kann man als Tierhalter Vorsorge treffen?

1. informelle Vorsorge

Informelle Lösungen gehen auf persönliche Gespräche mit Familienmitgliedern, Freunden oder Nachbarn zurück, in denen es um die Zukunft Ihres Haustieres geht.

Wenn diese Gespräche gut verlaufen, erklärt sich jemand aus diesem Personenkreis bereit,

  • sich um die Vermittlung Ihres Haustieres zu kümmern oder es in einem Tierheim unterzubringen,
  • als Pflegeeltern auf Zeit einzuspringen oder sogar
  • das Tier adoptieren.

Diese Vorsorgemöglichkeit steht jedem Tierhalter in unserer Region offen!

2. Testamentarische Vorsorge

Es besteht in Deutschland nach unserem Kenntnisstand die Möglichkeit, die Unterbringung und Versorgung eines Haustieres testamentarisch zu regeln, in dem man

  • einer Vertrauensperson oder einem Tierschutzverein/Tierheim im Testament einen bestimmten Betrag hinterlässt und dieses Erbe mit der Verpflichtung verknüpft, sich um das Tier zu kümmern
  • das Tier einer befreundeten Person vermacht und einen Erben dazu verpflichtet, die durch die Tierpflege entstehenden Kosten zu decken.

Wenn Sie an eine Absicherung Ihres Tieres mittels Testament denken, sollten Sie unbedingt vorab mit einem Rechtsanwalt sprechen, inwieweit diese Form der Vorsorge in Spanien möglich ist und sich danach ggf. bei der Abfassung des Testaments helfen zu lassen.

3. Vertragliche Versorge

Einige Organisationen in Deutschland bieten an, dass man mit ihnen zu Lebzeiten einen Vertrag abschließt, der die Zukunft eines Haustieres für eine gewisse Zeit oder dauerhaft absichert.

Vertragliche Lösungen sehen vor, dass der Tierhalter für die Ausgaben aufkommt, die zukünftig einmal durch die Betreuung seines Tieres entstehen werden.

Uns sind keine Organisationen an der Costa Blanca bekannt, mit denen man einen Vertrag zu Lebzeiten abschließen kann, der sein Haustier ähnlich wie die deutschen Vertragslösungen absichert.